Klerus

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[Geistliche; aus dem Griechischen. κλῆρος – das Los]

In der orthodoxen Kirche die Sammelbezeichnung sowohl für die Geistlichen der Weiheämter (höherer Klerus) als auch die kirchlichen Beauftragungsämter, wie Lektoren und Hypodiakone (niederer Klerus).

Höherer Klerus (Weiheämter)

Höhere Kleriker, d.h. Bischöfe, Priester und Diakone, werden durch das Sakrament des Priestertums (Ordination, Cheirotonie) in ihr Amt geweiht. Diese Weihe wird durch Bischöfe vollzogen. Während Priester und Diakone von einem einzelnen Bischof ordiniert werden, erfolgt die Bischofsweihe durch mehrere andere Bischöfe, in der Regel mindestens drei, in Ausnahmefällen durch zwei Bischöfe.

Niederer Klerus (Gottesdienstliche Ämter)

Der niedere Klerus wird vom Bischof ordiniert, in Klöstern auch vom Abt im Priesterrang. Diese Art der Ordination heißt Chirotesie und ist kein Sakrament.

Im Gegensatz zu den drei geistlichen Stufen Bischof – Priester - Diakon, die apostolischen Ursprungs sind und unveränderlich fortbestehen, änderte sich die Zahl der niederen Stufen gottesdienstlicher Ämter. Die frühe Kirche kannte die folgenden Grade des Klerus: Hypodiakon, Psalmsänger, Lektor (Leser), Akolyth, Exorzist, Ostiarius.

In der heutigen Zeit zählen in der orthodoxen Kirche nur noch die Ämter des Subdiakons und des Lektoren zum Klerus im engeren Sinne. Mönche zählen nicht zum Klerus.

In einigen orthodoxen Ortskirchen, einschließlich der russischen, wurden bis in das 19. Jahrhundert noch Chirotesien zum Psalmsänger vollzogen, während die übrigen Grade schon im frühen Mittelalter nicht mehr ordiniert wurden.

Zusätzlich zu den Stufen des niederen Klerus gab es in der alten Kirche weitere Dienste, etwa Fossoren (Totengräber), Exzeptoren (Schriftführer) und Hermeneuten, die durch Laien versehen wurden, gleichzeitig aber im weiteren Sinne dem Klerus zuzählten. Im russischen Zarenreich wurde der Begriff pričetniki („Zuzählende“) für angestellte Bedienstete der Kirche verwendet, die etwa den Wach-, Glocken- oder Kerzendienst in Kathedralkirchen versahen. In der russischen Kirche gab es daher bis in die Synodalzeit aufgrund des dargestellten Amtsverständnisses als Strafe neben Verlust des geistlichen Amtes zusätzlich den „Ausschluss aus dem Klerus“ – dies bedeutete, dass jemand, dem etwa die Ausübung des Priesteramts untersagt wurde, auch kein niederes klerikales Amt mehr ausüben durfte (vergleichbar zum Verlust des Beamtenstatus gegenüber einer bloßen Degradierung).

Bedingungen für die Aufnahme in den Klerus

Personen, die in den Klerus ordiniert werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die kirchenrechtlich festgelegt sind. Neben den rangabhängigen offiziellen Pflichten gibt es auch Anforderungen an die Lebensweise der Kleriker und an die moralischen Normen, denen sie gehorchen müssen. Allgemein gilt dabei: Alles, was als kanonisches Hindernis für die Ordination dient, ist auch einem bereits ordinierten Geistlichen oder Träger eines gottesdienstlichen Amtes verboten.

Zu unterscheiden sind absolute Ausschlusskriterien und Mängel (in Bezug auf Glauben, physische oder soziale Hindernisse), die eine Dispensation ermöglichen, d.h. eine Abweichung von der strengen Einhaltung des Gesetzes.

Absolut unmöglich sind Ordinationen von Ungetauften, Frauen (mit Ausnahme der Diakonissen in der griechisch-orthodoxen Kirche, die aber nicht in Kirchen predigen dürfen), (bekennenden) Homosexuellen.

Kanonisch liegt das Mindestalter für die Ordination eines Diakons bei 25 Jahren, für das Priesteramt bei 30 Jahren (Trullanum, 14. Regel). Hypodiakone können ab dem 20. Lebensjahr ordiniert werden (15. Regel) ausgeliefert werden.

Im Gegensatz zum Gesetz der römisch-katholischen Kirche betrachtet das orthodoxe Kirchenrecht die uneheliche Zeugung/Geburt nicht als Hindernis für das Priestertum, und körperliche Mängel werden nicht an sich als Hindernis für das Priestertum angesehen. In den apostolischen Kanonen heißt es:

Wer ein Auge verloren hat oder hinkt, mag Bischof werden, wenn er sonst des Episkopats würdig ist: denn körperliches Gebrechen befleckt ihn nicht, wohl aber die Makel der Seele. Wer aber stumm oder blind ist, soll nicht zur Bischofswürde gelangen, nicht als hätte er eine Makel an sich, sondern damit er den kirchlichen Interessen nicht hinderlich ist. <ref>https://bkv.unifr.ch/works/235/versions/256/divisions/91880</ref>

Einzelnachweise

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Quellen

Pravoslavnaja enciklopedija

Wikipedia.ru