Kanonisation: Unterschied zwischen den Versionen

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Heiligenverehrung kann auf eine oder einige Eparchien beschränkt sein (lokal verehrte Heilige), oder sich auf die gesamte Orthodoxie erstrecken. Die Feststellung erfolgt dann durch ein Konzil oder eine Bischofssynode der jeweiligen Ortskirche, und die Namen der Heiligen werden auch den anderen Ortskirchen zur Aufnahme in die Heiligenkalender und zur Verehrung übermittelt.  
Heiligenverehrung kann auf eine oder einige Eparchien beschränkt sein (lokal verehrte Heilige), oder sich auf die gesamte Orthodoxie erstrecken. Die Feststellung erfolgt dann durch ein Konzil oder eine Bischofssynode der jeweiligen Ortskirche, und die Namen der Heiligen werden auch den anderen Ortskirchen zur Aufnahme in die Heiligenkalender und zur Verehrung übermittelt.  


Für jeden kanonisierten Heiligen wird mindestens ein Gedenktag festgesetzt. Ggf. werden im Anschluss an die Kanonisation auch eigene liturgische Gesänge ([[Tropar]] und [[Kondakion]], evtl. ein [[Akathistos]]) verfasst.
Für jeden kanonisierten Heiligen wird mindestens ein Gedenktag festgesetzt. Ggf. werden im Anschluss an die Kanonisation auch eigene liturgische Gesänge ([[Tropar]] und [[Kontakion]], evtl. ein [[Akathistos]]) verfasst.


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==

Version vom 6. Dezember 2020, 21:35 Uhr

Kanonisation (lat. Canonizatio vom griech.κανονίζω — regulieren, bestimmen, gesetzlich verankern) ist die offizielle Feststellung der Heiligkeit einer Person.

Die erste dokumentierte K. bezieht sich auf den heiligen Ulrich (Uldaric; † 973), Bischof von Augsburg. Sie erfolgte durch Papst Johannes XV. (985-996) am 31. Januar 993 auf einem Bischofskonzil in der Lateranbasilika von Rom. Der teilnehmende Bischof Liutolf von Augsburg trug den versammelten Bischöfen die Vita und die Wunder des heiligen Ulrich vor. Die Lesung wurde von Applaus begleitet, und am selben Tag erarbeitete der Papst eine Bulle, in der Ulrich als verehrungswürdig im Chor der Heiligen anerkannt wurde. Diese päpstliche Bulle seiner K. ("Cum Conventus") ist überliefert. Sie stammt vom 3. Februar 993. Heilige, die vor 1054 kanonisiert wurden, werden als Heilige der ungeteilten Kirche auch von orthodoxen Gläubigen verehrt und angerufen.

Kriterien

Neben orthodoxem Glauben und heiligmäßigem Lebenswandel ist die fortwährende Verehrung durch die Gläubigen ein wichtiges Kriterium. Wichtige Indizien dafür, dass ein solcher Mensch Aufnahme beim Herrn gefunden hat, sind weiterhin seine zu Lebzeiten errungenen Gaben des Heiligen Geistes, wie etwa Prophetie oder Hellsichtigkeit, sowie von ihm gewirkte Wunder; unverwesliche Reliquien werden ebenso als Anzeichen seiner Verherrlichung gedeutet.

Arten der Kanonisation

Heiligenverehrung kann auf eine oder einige Eparchien beschränkt sein (lokal verehrte Heilige), oder sich auf die gesamte Orthodoxie erstrecken. Die Feststellung erfolgt dann durch ein Konzil oder eine Bischofssynode der jeweiligen Ortskirche, und die Namen der Heiligen werden auch den anderen Ortskirchen zur Aufnahme in die Heiligenkalender und zur Verehrung übermittelt.

Für jeden kanonisierten Heiligen wird mindestens ein Gedenktag festgesetzt. Ggf. werden im Anschluss an die Kanonisation auch eigene liturgische Gesänge (Tropar und Kontakion, evtl. ein Akathistos) verfasst.

Sonstiges

Der im Deutschen übliche Begriff der "Heiligsprechung" ist aus orthodoxer Sicht ungünstig, da Heiligkeit sich den Menschen offenbart, und deshalb nur festgestellt, jedoch nicht festgelegt werden kann.