Alexios Aristenos: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Orthpedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
'''Alexios Aristenos''' (auch Alexius Aristenus, gr. Ἀλέξιος Ἀριστηνός, † nach1166) war [[Großökonom]] der [[byzantinischen Kirche]], [[Kanonist]] und Autor der Auslegungen der [[„Synopsis“]] (Sammlung von [[Canones]]) des [[Stephan von Ephesus]].
'''Alexios Aristenos''' (auch Alexius Aristenus, griech. Ἀλέξιος Ἀριστηνός, † nach 1166) war [[Großökonom]] der [[byzantinischen Kirche]], [[Kanonist]] und Autor der Auslegungen der [[„Synopsis“]] (Sammlung von [[Canones]]) des [[Stephan von Ephesus]].


Nachdem er in Griechenland eine juristische Ausbildung erhalten hatte, wurde er durch Kaiser Johannes Komnenos nach Konstantinopel gerufen. Da Alexios [[Diakon]] war, konnte er nach den kirchlichen Regeln nicht gleichzeitig staatliche und kirchliche Ämter ausüben (er war Nomophylax, Orphanotroph, Gerichtsbeamter und Großökonom der Patriarchenkirche). Nach der Forderung des [[Kirchenkonzils von 1157]] ließ er die säkularen Ämter ruhen und behielt nur die Position des Großökonoms.   
Nachdem er in Griechenland eine juristische Ausbildung erhalten hatte, wurde er durch Kaiser Johannes Komnenos nach Konstantinopel gerufen. Da Alexios [[Diakon]] war, konnte er nach den kirchlichen Regeln nicht gleichzeitig staatliche und kirchliche Ämter ausüben (er war Nomophylax, Orphanotroph, Gerichtsbeamter und Großökonom der Patriarchenkirche). Nach der Forderung des [[Kirchenkonzils von 1157]] ließ er die säkularen Ämter ruhen und behielt nur die Position des Großökonoms.   

Aktuelle Version vom 28. März 2011, 13:23 Uhr

Alexios Aristenos (auch Alexius Aristenus, griech. Ἀλέξιος Ἀριστηνός, † nach 1166) war Großökonom der byzantinischen Kirche, Kanonist und Autor der Auslegungen der „Synopsis“ (Sammlung von Canones) des Stephan von Ephesus.

Nachdem er in Griechenland eine juristische Ausbildung erhalten hatte, wurde er durch Kaiser Johannes Komnenos nach Konstantinopel gerufen. Da Alexios Diakon war, konnte er nach den kirchlichen Regeln nicht gleichzeitig staatliche und kirchliche Ämter ausüben (er war Nomophylax, Orphanotroph, Gerichtsbeamter und Großökonom der Patriarchenkirche). Nach der Forderung des Kirchenkonzils von 1157 ließ er die säkularen Ämter ruhen und behielt nur die Position des Großökonoms.

Etwa um 1130 erstellte Alexios, beauftragt vom Kaiser, eine Auslegung der „Synopsis“, einer von Stephan von Ephesus zusammengefasste Sammlung von kirchlichen Canones. Es wird darüber diskutiert, wer die Synopsis zuerst ausgelegt hatte – Alexios Aristenos oder Johannes Zonaras. Seit dem 19. Jahrhundert überwiegt die Meinung, dass die Auslegung des Alexios die frühere war.

Da die „Synopsis“ eine kurze Regelsammlung ist, nutzte Alexios in seiner Auslegung die vollständigen Texte der kanonischen Normen und nahm einige davon in seine Arbeit auf. In einigen Fällen verwies er auf säkulare Gesetze, die kirchliche Angelegenheiten regulierten. Seine Auslegung ist gekennzeichnet durch Formalismus und fehlende Analyse kasuistischer Feinheiten. In seiner Arbeit gab er an, welche Regeln außer Gebrauch kamen und welche nur in einigen autokephalen Kirchen gebraucht wurden.

Die Auslegung von Alexios Aristenos erfuhr weite Verbreitung, obwohl nach ihm auch Johannes Zonaras und Theodor Balsamon Auslegungen schrieben. Alle diese drei Auslegungen wurden gemeinsam in den Sammlungen zur Klärung der kanonischen Regel angeführt.

Für die Geschichte des russischen Kirchenrechtes haben die Auslegungen des Alexios Aristenos besondere Bedeutung, da sie in den ersten (kanonischen) Teil des russischen Pedalions aufgenommen wurden. Ihre russische Übersetzung wurde 1876 von der Moskauer Gesellschaft der Freunde der geistlichen Aufklärung veröffentlicht.