Bulgarische Orthodoxe Kirche

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Geschichte

Das Christentum verbreitete sich auf der Balkanhalbinsel bereits seit der apostolischen Zeit. Das größte Verdienst dabei kommt dem hl. Apostel Paulus zu.

Nach der Gründung des Bulgarischen Staates (681 n. Chr.) festigte sich der christliche Glaube weiter in der lokalen Bevölkerung. Gefördert wurde dieser Prozess durch die Beziehungen Bulgariens zu Byzanz, durch die Verwendung der griechischen Sprache bei uns, durch den Austausch von Gefangenen u.a.

Aus innenpolitischen (vor allem die Vereinigung der Slawen und Bulgaren) und außenpolitischen (hauptsächlich die Anerkennung Bulgariens durch die übrigen europäischen christlichen Staaten) Gründen und auf Grund persönlicher Überzeugung von der Wahrheit des christlichen Glaubens nahm der bulgarische Fürst Boris (852-889) im Jahre 864 das Christentum aus Byzanz an. Unmittelbar danach erfolgte die Taufe des ganzen Volkes.

Mit diesem historischen Akt begann eine neue Epoche in der Geschichte des bulgarischen Volkes. Fürst Boris setzte sich intensiv für die Festigung des Christentums auf dem Territorium Bulgariens ein. Darüber hinaus bemühte er sich nicht nur um die Autonomie der Bulgarischen Kirche, sondern sogar um ihre Autokephalie, obwohl er sich bewusst war, dass er sie nicht erhalten konnte. Mit dem Ziel der Unabhängigkeit der Bulgarischen Kirche vor Augen, führte er als hervorragender Diplomat Verhandlungen mit beiden damaligen kulturellen und kirchlichen Zentren - Rom und Konstantinopel. Das Resultat war die am 4. März 870 beendete Synode von Konstantinopel, auf der auch Vertreter Roms anwesend waren und welche die Bulgarische Kirche feierlich als autonom - an achter Stelle innerhalb der östlichen Kirchen - proklamierte.

Die Bulgarische Kirche war zuerst ein autonomes Erzbistum unter der Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel, von dem es seinen ersten Erzbischof namens Iosif erhielt; es erhielt auch Priester, Diakone und handgeschriebene gottesdienstliche Bücher.

Nach einigen Jahren (886) wurden die hervorragendsten Schüler der heiligen Brüder Kyrill und Method - der Begründer des slawischen Alphabets und Schrifttums - auf dem Gebiet Bulgariens freudig aufgenommen. Sie begründeten die beiden kirchlich-literarischen Zentren Preslav und Ochrid, die in verhältnismäßig kurzer Zeit eine reiche spirituelle Bildungstätigkeit entfalteten, die als 'Goldenes Zeitalter' der bulgarischen Literatur in die Geschichte eingegangen ist. Als Resultat dieser Tätigkeit wurde auf der Synode von Preslav (893) die bulgarische Sprache als offizielle Sprache der Kirche und des Staates angenommen.

Der Traum des Fürsten Boris von der Autokephalie erfüllte sich unter dessen Sohn Simeon (893-927). Im Jahre 927 erhielt die Bulgarische Kirche die Autokephalie und die Patriarchenwürde.

In der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts wurde aus kriegspolitischen Gründen die Residenz des bulgarischen Patriarchen von der Hauptstadt Preslav zuerst nach Drastar, dann nach Triadica (heute Sofia), Voden, Maglen, Prespa und schließlich nach Ochrid verlegt.

In der Zeit der byzantinischen Herrschaft (1018-1186) konnte die Bulgarische Kirche ihre Autokephalie bewahren, jedoch nicht als Patriarchat, sondern als Erzbistum. Als solches existierte es bis zum Jahr 1767, als es vom Patriarchat von Konstantinopel liquidiert wurde.

Der erfolgreiche Aufstand der Brüder Petar und Asen in den Jahren 1185-1186 führte zum Gründung des Zweiten Bulgarischen Reiches mit der Hauptstadt Tirnovo.

Auf der Suche nach der Kontinuität mit den kirchlichen Zentren Preslav und Ochrid und auch von politischen Überlegungen geleitet, bemühten sich Kleriker und Laien um die Wiederherstellung des Bulgarischen Patriarchats. Zuerst wurde ein selbständiges Erzbistum in Tirnovo errichtet. Später im Jahre 1235 wurde auf der Orthodoxen Synode in der Stadt Lampsak, Kleinasien, die Patriarchenwürde in der Bulgarischen Kirche wieder hergestellt.

Im Zweiten Bulgarischen Reich erfüllte die Kirche ehrenvoll ihre Aufgaben, sie setzte das Werk der kirchlichen Bildung in den Literaturschulen in Ochrid und Preslav in der Literaturschule von Tirnovo fort. Ihre Hauptvertreter waren der ehrwürdige Teodosij von Tirnovo (+1362) und sein Schüler Evtimij, Patriarch von Tirnovo (+1404), bedeutsame Erfolge wurden auf dem Gebiet der Architektur und Malerei errungen.

Nach dem Fall Tirnovos unter die osmanische Herrschaft (1393) und der Einkerkerung des Patriarchen Evtimij verlor die Bulgarische Kirche ihre Autokephalie und wurde in eine Diözese des Patriarchats von Konstantinopel umgewandelt. Das zweite bulgarische kirchliche Bildungszentrum Ochrid existierte - wie schon erwähnt - bis zum Jahre 1767 und blieb die ganze Zeit eine feste Stütze des Glaubens, der Frömmigkeit und des Nationalbewusstseins.

Während der fast 500-jährigen osmanischen Herrschaft (1393-1878) existierte die Bulgarische Kirche nicht als offizielle Institution. Dennoch übte der orthodoxe Glaube durch die nicht der Zerstörung anheim gefallenen Kirchen und vor allem durch die über das ganze bulgarische Land verstreuten zahlreichen bulgarischen Klöster weiterhin seinen wohltuenden Einfluss nicht nur auf die christliche Religion aus, sondern auch auf das Nationalbewusstsein des seiner Freiheit beraubten bulgarischen Volkes. Die Klöster waren nicht verlöschende geistliche Leuchten, die den Glauben und die Vaterlandsliebe stärkten. Dabei spielten die Athos-Klöster Zograf und Chilandar und die Klöster von Rila, Trojan, Drjanovo, Cherepish, Glozhen, Dragalevci und viele andere eine besondere Rolle.

In der ganzen Zeit der osmanischen Herrschaft erwuchsen aus dem orthodoxen bulgarischen Volk viele Märtyrer für Glaube und Volk. Unter ihnen ragen besonders der hl. Georgi von Kratovo (+1515), der hl. Nikolaj von Sofia (+1555), der Bischof Visarion von Smoljan (+1670), der hl. Damaskin von Gabrovo (+1771), die hl. Zlata von Maglen (+1795), der hl. Onufrij von Gabrovo (+1818) und viele andere hervor, deren Namen nur Gott kennt.

In vielen der bulgarischen Klöster wurden Klosterschulen eröffnet, wie es auch Pfarrschulen in einer Reihe von selbstbewussten bulgarischen Orten gab, z. Bsp. in Trjavna, Vraca, Gabrovo, Sofia, Plovdiv, Samokov, Kalofer u.a.

In mehreren Klöstern entwickelten sich neben der religiösen Bildung auch patriotische Aktivitäten, deren Ziel die Befreiung von der osmanischen politischen Herrschaft war. In dieser Beziehung leisteten die später von der Bulgarischen Kirche heiliggesprochenen Paisij von Chilandar (1722-1773) mit seiner 'Slawobulgarischen Geschichte' und Bischof Sofronij von Vraca (1739-1813) u.a. einen großen Beitrag. Wie sie hat sich auch eine Reihe anderer begeisterter religiöser Volksbildner bemüht, einen Beitrag zur politischen Freiheit zu leisten, die der Garant für die volle und allseitige Verwirklichung der Einzelpersönlichkeit und des Staates im Ganzen ist.

Das Endergebnis des jahrzehntelangen kirchlich-nationalen Kampfes mit seiner national-politischen Ausrichtung waren die Errichtung des Bulgarischen Exarchats im Jahre 1870 und die Befreiung des bulgarischen Volkes vom osmanischen Joch in den Jahren 1877/1878. Das Bulgarische Exarchat erwies sich als jener kirchenpolitische Brennpunkt, der die Quintessenz des Religiösen und Nationalen im leidgeprüften bulgarischen Ethnos sublimierte und ihm Kraft und Mut zur Erreichung der nationalen Freiheit einflößte. In dieser Beziehung wird die Rolle des Exarchats allgemein anerkannt und gebührend gewürdigt.

Ihr gegenwärtiges Oberhaupt ist Patriarch NEOFIT.


Verwaltung

In der Satzung der Bulgarischen Orthodoxen Kirche , genau wie in der Satzung der Serbischen Kirche wird der Begriff Lokalkonzil nicht benutzt. Traditionell für die Bulgarische Kirche ist der Begriff „Kirchliches Volkskonzil“. In den XIX-XX Jahrhunderten haben gerade die Kirchlichen Völkerkonzile die wichtigsten, manchmal schicksalhaften Entscheidungen für die bulgarische Orthodoxie getroffen. Doch muss vermerkt werden, dass im Zeitraum von 1970 bis 2008 das Kirchliche Volkskonzil nur sechs Mal einberufen wurde (1871, 1921-22, 1953, 1997, 2001, 2008). In der heute gültigen Satzung ist der Begriff „Kirchliches Volkskonzil“ mit einem mehr lakonischen ersetzt: „Kirchenkonzil“.

Das Kirchenkonzil besitzt die oberste gesetzgebende Gewalt in der Bulgarischen Orthodoxen Kirche (Artikel 8). Mitglieder des Konzils sind: alle Bischöfe der Bulgarischen Orthodoxen Kirche (außer der im Ruhestand), je drei Kleriker und zwei Laien aus jeder Diözese, ein Vertreter der Patriarchenklöster aus der Anzahl ihrer Igumens, der Generalsekretär des Geweihten Synods und je ein Vertreter aus den geistlichen Mittelschulen, die von den jeweiligen Räten ausgewählt werden (Artikel 29). Der Vorsteher des Konzils ist der Patriarch oder in Ausnahmefällen sein von dem Geweihten Synod gewählter Vertreter (Artikel 30).

Ein besonders Merkmal der Satzung der Bulgarischen Orthodoxen Kirche ist ein recht komplexes Wahlprozedere für die Vertreter der Diözesen. Die Delegiertenwahl wird von einer Wahlversammlung durchgeführt, die Mitglieder der (die Diözesanwähler) ihrerseits ebenfalls nach einem besonderem Schemata ausgewählt werden.

Jede Diözese muss fünf Diözesanwähler haben, drei Kleriker und zwei Laien. Die Wahlen der Diözesanwähler finden ein Mal in vier Jahren statt. An diesen Wahlen nehmen teil: Vertreter der Diözese, die an der Wahl des Patriarchen beteiligt sind, Mitglieder des Kirchenkonzils aus der jeweiligen Diözese, der Diözesanbischof und die Mitglieder des Diözesanrates. Aus diesen Kandidaturen wird eine Gesamtliste erstellt, aus der durch eine Geheimabstimmung drei Kleriker und zwei Laien ausgewählt werden. Die Diözesanwähler sind vier Jahre lang wahlberechtigt. Im Falle des Ablebens eines der Wähler, seines Ausreisens aus der Diözese oder einem anderen Grund, durch den er nicht mehr seine Funktion erfüllen kann, nimmt seinen Platz derjenige ein, der bei der letzten Wahl die meisten Stimmen erhielt, jedoch nicht zum Diözesanwähler bestimmt wurde (Artikel 66).

Diese Diözesanwähler wählen ihrerseits die Vertreter für das Kirchenkonzil. Diese Wahlen finden ebenfalls alle vier Jahre statt. In einer vom Geweihten Synod festgelegten Frist finden in allen Diözesen die Wahlen der Diözesanwähler statt, die ihrerseits die Delegierten für das Konzil bestimmen. Zuerst wird eine Liste der Kandidaten aus zehn Klerikern und zehn Laien zusammengestellt. Dabei kann jeder Wähler diese List mit den Kandidaturen ergänzen, die er für würdig hält. Dann wird eine Geheimabstimmung durchgeführt. Jeder der Diözesanwähler hat das Recht, für drei Kleriker und zwei Laien zu stimmen (Artikel 33).

Auf diese Weise gibt es in der Bulgarischen Orthodoxen Kirche zu jeder Zeit eine Liste der Diözesanwähler und der Delegierten für das Kirchenkonzil. Wenn somit der Geweihte Synod das Kirchenkonzil einberuft, werden keine speziellen Wahlprozeduren durchgeführt. Zu der bestimmten Zeit treffen am Konzil die Personen ein, die zurzeit legitim gewählte Delegierte sind.

Zu den ordentlichen Tagungen versammelt sich das Konzil jedes erste Jahr aus der Vierjahres-Periode. Eine außerordentliche Sitzung kann durch den Geweihten Synod einberufen werden.

Außer dem Kirchenkonzil wird in der bulgarischen Kirchensatzung ein Patriachenwahl-Kirchenkonzil abgesprochen, auf dem ein Vorsteher der Kirche gewählt wird. Seine Zusammensetzung gleicht nicht dem Kirchenkonzil. Seine Mitglieder sind: alle Bischöfe der Bulgarischen Orthodoxen Kirche, fünf Delegierte aus jeder Diözese (drei Kleriker und zwei Laien), aus der Diözese von Sophia zehn Delegierte (sechs Kleriker und vier Laien), Vertreter der Patriarchenklöster, der Direktor der Direktion für Konfessionen , Vertreter der geistlichen Lehranstalten. Die Delegierten für die Patriarchenwahl werden von den Diözesanwählern bei einer Geheimabstimmung ausgewählt. Somit können auf dieses Konzil nicht die Personen gewählt werden, die sonst am Kirchenkonzil teilnehmen.

Die Satzung der Bulgarischen Orthodoxen Kirche kennt Begriffe wie „Bischofskonzil“ oder „Konzil der Bischöfe“ nicht. Doch gibt es einen Unterschied gegenüber der russischen Tradition im Bezug auf den Begriff „Geweihter Synod“. Der Geweihte Synod der Bulgarischen Kirche setzt sich in seiner Vollversammlung aus dem Patriarchen und allen Diözesanbischöfen (Artikel 6) zusammen. Die Teilversammlung besteht aus dem Patriarchen und vier Diözesanbischöfen, die ihre Diözesen nicht weniger als zwei Jahre leiten. Die Mitglieder der Teilversammlung werden von der Vollversammlung für vier Jahre ausgewählt (Artikel 25). Dem Geweihten Synod unterliegt die höchste Gerichts- und Vollzugsgewalt in der Bulgarischen Orthodoxen Kirche (Artikel 9).

Der Geweichte Synod tagt in seiner Vollversammlung zweimal im Jahr (im Juni und im November). Außerordentliche Tagungen können vom Patriarchen, von der Teilversammlung und auf Forderung einer Hälfte der Diözesanbischöfe einberufen werden. Seine Entscheidung fällt der Synod durch eine Stimmmehrheit. Gibt es eine Stimmgleichheit, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder des Synods dürfen sich bei einer Abstimmung nicht enthalten.

Auf diese Weise ist die Vollversammlung des Geweihten Synods der Bulgarischen Orthodoxen Kirche analog dem Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche, nur mir der Ausnahme, dass die Weihbischöfe in der Bulgarischen Kirche nicht Mitglieder des Synods sind.

Vorsteherwahl

Ist der Patriarchenthron in der Bulgarischen Orthodoxen Kirche vakant, geht die Leitung des Heiligen Synods auf das Mitglied der Teilversammlung des Synods, das nach Dauer des Dienstes im Range eines Metropoliten das älteste ist. Dieses leitet die Kirchenangelegenheiten, bis ein statthaltender Synodenvorsitzender gewählt wird. Die Satzung schreibt vor, die Wahl des statthaltenden Vorsitzenden innerhalb von sieben Tagen nach Verwaisung des Patriarchenthrons durchzuführen. Der statthaltende Vorsitzende muss alles Erforderliche zur Vorbereitung der Wahl des neuen Kirchenvorstehers unternehmen, welche nicht später als in vier Monaten später stattfinden muss (Artikel 17).

Hier sollte angemerkt werden, dass der Patriarchenthron der Bulgarischen Kirche nicht nur im Falle des Todes ihres Vorstehers vakant werden kann, sonder auch im Falle seiner freiwilligen Amtsenthebung oder anderer kanonischer Ursachen. Der emeritierte Vorsteher trägt den Titel „Ehemaliger Patriarch von Bulgarien“. Satzungsgemäß besitzt er auch die Würde eines „Seligsten“. (Ein Patriarch, der auf dem Patriarchenthron bleibt, wird als „Heiligster“ bezeichnet). Dem Geweihten Synod obliegt es, dem ehemaligen Patriarchen eine standesgemäße Pension bereitzustellen (Artikel 14).

Zum Patriarchen von Bulgarien kann ein Diözesanbischof der Bulgarischen Orthodoxen Kirche gewählt werden, der mindestens fünfzig Jahre alt ist, seine Diözese mindestens fünf Jahre lang makellos geleitet hat und für seine Rechtgläubigkeit und genaue Einhaltung der Kirchenordnung bekannt ist (Artikel 15).

Der Patriarch wird auf dem Patriarchenwahlkirchenkonzil gewählt, dessen seine Mitglieder sind: alle Bischöfe der Bulgarischen Orthodoxen Kirche (außer solcher im Ruhestand), je fünf Vertreter aus jeder Diözese (je drei Kleriker und zwei Laien) und zehn Vertreter aus der Diözese von Sofia (sechs Kleriker und vier Laien), ein Vertreter der Patriarchenklöster, der Direktor des Direktoriums für Konfessionen und Vertreter der geistlichen Ausbildungseinrichtungen (Artikel 16).

Nach der Wahl des statthaltenden Synodenvorsitzenden veröffentlicht der Synod in seiner Vollversammlung eine Bezirksepistel, die vorschreibt, in jeder Diözese Versammlungen der diözesanen Wähler an einem bestimmten Sonntag einzuberufen. Bis zum Zeitpunkt der Versammlungseinberufung fertigt der Diözesanbischof zusammen mit dem Diözesanklerus und den Bischofsvertretern eine Liste der Kandidaten an, die würdig sind, an der Patriarchenwahl teilzunehmen (Artikel 19). Die Liste sollte die Namen von 15 Klerikern und acht Laien enthalten. Davon wählen die Diözesanwähler in geheimer Abstimmung fünf Vertreter zur Teilnahme am Konzil (drei Kleriker und zwei Laien). Die Satzung gestattet, innerhalb von drei Tagen Einspruch gegen die Wahlergebnisse einzulegen. Solche Einsprüche werden durch die Teilversammlung des Synods behandelt, und falls sie als berechtigt anerkannt werden, ist dem Diözesanbischof vorgeschrieben, eine neue Wahl durchzuführen (Artikel 18).

Nicht später als sieben Tage vor der Einberufung des Kirchenkonzils zur Patriarchenwahl wählt der Geweihte Synod in seiner Vollversammlung durch Geheimabstimmung drei Kandidaten für den Patriarchenthron. Um Kandidat zu werden, muss ein Erzbischof die absolute Stimmenmehrheit in der geheimen Abstimmung bekommen. Falls nur ein oder zwei Metropoliten eine absolute Stimmmenge bekommen, wird die geheime Abstimmung so oft wiederholt, bis noch einer oder zwei die absolute Stimmenmehrheit bekommen. Falls zwei Metropoliten eine gleiche Stimmenmengen bekommen, wird für diese zwei Kandidaten nochmals abgestimmt und derjenige, der dann die absolute Stimmenmehrheit bekommt, wird als gewählt betrachtet. Die Namen der drei gewählten Kandidaten werden schriftlich den staatlichen Stellen mitgeteilt (Artikel 20).

Das Patriarchenwahlkirchenkonzil trifft an dem durch den Synod anberaumten Sonntag in der Synodalen Kammer in Sofia zusammen. Um seine Arbeit beginnen zu können, bedarf das Konzil der Anwesenheit von drei Vierteln seiner Mitglieder. Falls kein Quorum zum verkündeten Zeitpunkt des Konzilarbeitsbeginns zustandekommt, wird die Eröffnung des Konzils um eine Stunde verschoben. Danach beginnt das Konzil seine Arbeit in bestehender Anzahl. Bei Beginn der Arbeit wählt das Konzil zuerst zwei Kleriker und zwei Laien aus den Reihen seiner Mitglieder, die zusammen mit dem statthaltenden Vorsitzenden das Wahlbüro bilden (Artikel 21).

Danach verkündet der statthaltende Vorsitzende die Namen der drei Kandidaten und fängt mit der Durchführung der geheimen Abstimmung an. Alle Wahlkonzilmitglieder sollen ihre Stimmen abgeben. Ein Kandidat, der mindestens zwei Drittel der Stimmen erhält, gilt als gewählter Metropolit von Sofia und Patriarch von Bulgarien. Im Anschluss an die Wahl hält der Geweihte Synod einen Dankgottesdienst ab, nach dem der gewählte Patriarch sein Amt angetreten hat (Artikel 22). Der Synod teilt den Namen des neu gewählten Patriarchen der Regierung mit (Artikel 23).

In der Satzung der Bulgarischen Kirche wird keine Prozedur zur Durchführung einer geheimen Abstimmung vorgeschrieben. Ebenso enthält die Satzung keinerlei Vorschriften zur Durchführung einer zweiten Abstimmungsrunde, falls keiner der Kandidaten die erforderliche Stimmenmenge in der ersten Runde bekommt.

Quellen

Siehe auch

Weblinks