Benutzer:Christian/895

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894/895

  • 894 Dezember) Lambert wird nach dem plötzlichen Tod seines Vaters Wido von italischen Großen zum König erhoben + Lambert ist bereits seit seiner Krönung Ende April 892 in Ravenna Mitkaiser, doch scheint es nach dem Tod Widos zu einem neuerlichen Huldigungsakt des widonischen Anhangs gekommen zu sein. - Nach Regino v. Prüm a., wäre Lambert nach dem Tod seines Vaters sogar nach Rom zum Empfang der Kaiserkrone gezogen: Darauf ist kaum etwas zu geben, da Regino den Sohn Widos 894 zum ersten Mal erwähnt und er sich das Kaisertum Lamberts wohl nur als in Rom erlangt vorstellen kann. Eine Festkrönung anläßlich seiner Herrschaftsübernahme in Rom will Hiestand, Byzanz, S. 72, nicht ausschließen.

Januar

  • 895 Januar, Vimercate Lambert, der in der Pfalz zu Pavia den Thron seines verstorbenen Vaters und Senior Wido bestiegen hat , schenkt seinem Getreuen Amalgisus auf Bitten des Grafen Eberhard (von Tortona?) aus Königsgut vier Massaritien im Comitat und Gau von Piacenza, die zur Pertinenz jenes Comitats gehören , mit Einwilligung des zuständigen Grafen Siegfried, in den Orten Torcular (Torrechiara, Com. Langhirano, Prov. Parma), Luiniano, in der Villa Padua und in den Villen Unglina (Ongina bei Vidalenzo, Com. Polesine Parmense, Prov. Parma) und Solerola, mit allem Zubehör zu freiem Eigen. Originaldatierung: (Ian., Vicomercati) In der Datierung fehlen genauso wie in D 2 die Inkarnationsjahre. Während das 4. Kaiserjahr im Januar auf 896 führt, legt die Indiktion das Jahr 895 nahe, ein Datum, das schon wegen der pietätvollen Erwähnung des verstorbenen Kaisers Wido und auch aus inhaltlichen Gründen vorzuziehen ist; Es scheint, daß die Kanzlisten die Epoche des Kaiserjahres dem Jahresanfang angeglichen haben. - Handlung und Beurkundung fallen geringfügig auseinander, Während die Petition durch den Grafen Eberhard in der Pfalz zu Pavia erfolgt ist, wo Lambert etwa Anfang Dezember den Thron seines verstorbenen Vaters bestiegen hat , wird die Urkunde selbst erst in Vimercate (Prov. Mailand) - allerdings noch im selben Monat - ausgestellt. Lambert ist nach seiner formellen Herrschaftsübernahme offensichtlich in Richtung Mailand gezogen, das von seinen Gegnern gehalten wird und das er damals nicht einnehmen kann; Die erste überlieferte Urkunde Lamberts wurde verfaßt und geschrieben vom rekognoszierenden Notar Heimerich, der bereits aus Schiaparelli, I Diplomi di Guido, Nr. 21 (Reg. 965), bekannt ist und auch noch die zweite überlieferte Urkunde Lamberts (Reg. 987) mundiert hat; vgl. Schiaparelli, Ricerche II, S. 25f., 76-78. Rekognitionszeile und Datierung wurden von Heimerich mit geringfügig anderer Tintenfärbung nachgetragen. Ob dies in Zusammenhang mit dem Auseinanderfallen von Handlung und Beurkundung steht, ist unklar. - Die Hand, die die Fälschung Schiaparelli, I Diplomi di Lamberto, Nr. 12 (Reg. † 1053), geschrieben hat, hat in unserem Stück einzelne kleinere Ergänzungen zwischen den Zeilen vorgenommen; vgl. den Apparat der Ed. Schiaparelli. - Zum Grafen Eberhard (Everard) s. Hlawitschka, Franken, S. 179-181. Der Empfänger unseres Stückes, Amalgisus, wird mit dem gleichnamigen Vicegrafen von Piacenza identisch sein; Zum Terminus senior, mit dem der Lehnsherr durch den Vasallen bezeichnet wird, vgl. Budriesi Trombetti, Vocabulario feudale, bes. S. 352.
  • 895 Januar 1, Regensburg Arnulf bestätigt der bischöflichen Kirche von Bergamo den Besitzstand gemäß der vom dortigen Bischof Adalbert vorgelegten Urkunden seiner Vorgänger und seiner eigenen Bischof Adalbert von Bergamo (um 890-935), ein Anhänger der Widonen, hat im Februar 894 die Stadt Bergamo gegen Arnulf verteidigt und ist anschließend als Gefangener dem ostfränkischen König über die Alpen gefolgt;Daß Arnulf am 1. Januar 895 für Adalbert geurkundet hat, deutet auf die Freilassung des Bischofs hin. Ob der Tod Widos Arnulf diesen Schritt erleichtert hat? - Etwa zur Jahreswende 894/95 hält sich eine Gesandtschaft des oströmischen Kaisers Leon VI. am Hof Arnulfs in Regensburg auf
    • Arnolf 895 ian. 1, Reganespurc bestätigt der kirche von Bergamo nach urteil aller grossen laut der von bischof Adalbert vorgelegten beiden urkunden seines vorgängers kaiser Karl und seiner eignen, bei der zerstörung der stadt Bergamo mit andern rechtstiteln der kirche und der umwohnenden freien leute vernichteten bestätigung des diploms kaiser Ludwigs (d. Fr. ) die kirche in Fara, das klösterlein Cereto, das von ihm geschenkte kloster S. Salvatore in der stadt mit dem eigengut des Ambrosius von Bergamo und des Veroneser klerikers Gotefrid, des sohnes Gislars , und sämmtlichen zur zeit der zerstörung in rechtmässiger gewere der kirche gestandenen oder rechtlich durch inquisition sive per iudicum recordationem nachweisbaren besitz sub emunitatis vinculo sowie den freien leuten, die bei der zerstörung der stadt gleichfalls ihre besitzurkunden einbüssten, zur festigung ihrer treue sämmtliches gut, dessen besitzrecht zur zeit der zerstörung sie durch zeugen vel per iudicum recordationem nachweisen können; busse 12 pfund gold an die kirche, doppelte restitution an die freien.

Februar

  • 895 Februar, Parma Lambert bestätigt der bischöflichen Kirche von Piacenza auf Bitten des Grafen Siegfried (von Piacenza) und des (Pfalz-) Grafen Amadeus die von Bischof Everard von Piacenza vorgelegte Urkunde seines Vaters Wido , in der dieser zu seinem Seelenheil der Kirche von Piacenza Landbesitz in mehreren genannten Pfarreien des Bistums- (alle) zum Comitat von Piacenza gehörend - in der angegebenen Größe mit den namentlich aufgeführten Bewohnern geschenkt hatte. - Pön 100 Pfund Gold. - "Si aecclesias Dei". Originaldatierung:(Febr., Parma civitate) In Parma hatte zuletzt Wido 892 geurkundet Hier in D 2 hat der Notar drei Anläufe benötigt (mit neuem Tintenansatz in der Rekognition und der Datierungszeile). Zudem scheint die Datierungszeile dem bereits eingedrückten Siegel auszuweichen;
  • 895 Februar 17 (?), (im Bayerischen) Arnulf schenkt seinem Kanzler Ernustus genannte Besitzungen. Die Anfang 894 in Oberitalien ergangene Schenkung wurde erst ein Jahr später im Bayerischen, wo Arnulf den ganzen Winter 894/95 verbracht hat, ausgefertigt. Unklar ist, ob sich das Tagesdatum auf die Ausfertigung 895 in Bayern oder die Handlung in Piacenza 894 bezieht; Wo genau sich Arnulf im Februar 895 aufgehalten hat, ist nicht bekannt;
    • Arnolf 895 febr. 17, ....(Placenciae) schenkt seinem kanzler Ernust auf fürsprache seines getreuen bischofs Wihcing, was der edle mann Chunimunt in den villen Sunthausen und Schwenningen (bei Sunthausen ) in Alamannien zu eigen hatte, mit einem teil der kirche in Schwenningen zu freiem eigen. (die erste zeile und das eschatokoll mit ausnahme des monogramms vorausgefertigt, der text und das monogramm von derselben hand mit schwärzerer tinte in das ursprüngliche blanquet eingetragen, im tagesdatum 'marciarum' und der ausstellort 'Placenciae' auf rasur von der gleichen hand) Tag und ausstellort entsprechen der 894 in Piacenza vollzogenen handlung, die übereinstimmenden iahresdaten gleiche fälle no 1717, 1739

Mai

  • Arnolf 895 mai 00, villa r. Triburia (in terra Francorum) Synode und reichsversammlung berufen von Arnolf, dem zur behebung der eingerissenen übelstände von gott selbst erwählten könig Nach dreitägigem fasten, litaneien und gebet werden die verhandlungen eröffnet: der könig geht in reichem ornat, umgeben von grossem gefolge, in die pfalz und besteigt den tron während die bischöfe (nach Ann. Fuld. 27 aus Lothringen, Sachsen, Baiern, Alamannien und Franken, nach Regino 26, ebenso viele nach dem vollständigeren verzeichnis der Coll. Diess, während die vulgata, M. G. Capit. 2,246, nur 22 namen aufzählt) unter dem vorsitz der metropoliten Hatto von Mainz, Hermann von Köln, Ratbod von Trier in der kirche sich zur synode versammeln. Nach gemeinsamem beschluss ordnen sie aus ihrer mitte einige an den könig ab ihn zu fragen, quo studio vel quali benignitate .. ecclesiam Christi .. defendere et ministerium illorum amplificare et sublimare dignaretur. Der könig sagt seine volle unterstützung zu (agite, quae vobis imposita est, curam pastoralem ... habetis me omnibus ecclesiae Christi adversantibus et vestro sacerdotali ministerio renitentibus oppositissimum bellatorem). In begleitung einiger grosser aus der umgebung des königs kehren die abgesandten zur synode zurück. Nach verkündigung der königlichen botschaft erheben sich die väter von ihren sitzen und brechen mit dem umstehenden klerus in den wiederholten ruf aus: Exaudi Christe, Arnulfo magno regi vita, die glocken werden geläutet, das Te deum laudamus wird angestimmt, gott zum preis, qui ecclesiae suae sanctae tam pium et mitem consolatorem tamque strenuum adiutorem ad honorem nominis sui condonare dignatus est. Den abgeordneten des königs dank und lob an ihren herrn auftragend gehen sie an die synodale verhandlung. Dieser wohnt hernach der könig bei, die bischöfe nehmen an den geheimen beratungen bei hofe (secretis palatinis) teil. eine von dieser ausführlicheren redaction, der vulgata, die ietzt als der authentische text anerkannt ist, zum teil abweichende und kürzere redaktion, die auch in den sammlungen Reginos und Burchards von Worms auftritt, Die synodalbeschlüsse berühren sich vielfach mit dem germanischen recht und verwerten eifrig Pseudoisidor ; sie betreffen grossenteils sachen der kirchlichen disziplin (c. 10-1218, 19, 26-29, 33 vgl. 24, 25), missachtung des kirchlichen banns (c. 2, 3, 8), misshandlung und tödtung von geistlichen (c. 4, 5, 20), das kirchliche begräbnis (c. 15-17), kirchengut (c. 7, geteiltes besitzrecht an kirchen c. 32), und zehnten (c. 13, 14), austragung von rechtsstreiten zwischen klerikern und laien (c. 21), abhaltung der placita (an keinem sonn-, feier-, fasttag c. 35, konkurrenz der gräflichen placita und einer versammlung bei bischöflicher visitation c. 9), ehe und unzucht (c. 23, 38-46, 49, 51, geistliche verwandtschaft c. 47, 48), anklagen gegen freie (c. 22), diebe und räuber (c. 31), fahrlässige tödtung , vorsätzlichen todschlag (c. 54), kirchenbussen (c. 55-58), vorweisung gefälschter papstbriefe (c. 30 ). - Die nachricht, dass der länger dauernde streit zwischen Köln und Hamburg um die zugehörigkeit des bistums Bremen in Tribur auf betreiben der erzbischöfe Hermann und Hatto iniquo consensu Formosi papae et Arnulphi regis zu gunsten Kölns entschieden worden sei, stützt sich auf die gefälschte bulle Jaffé Reg. pont. 2. ed. 3537 die quelle für Adam G. Hammab. pont. I, 51 M. G. SS. 7,301. Der name des bischofs Adalgar von Bremen wie iene der in den folgenden urk. (no 1906-8, 1911) genannten bischöfe unter den unterschriften der synodalakten.
    • Adalpero 887-909 - 895 Mai, Tribur Bischof Adalpero (Augustitudunensis, Augustensis aecclesiae episcopus) nimmt mit 25 anderen Bischöfen aus Franken, Lothringen, Baiern, Schwaben und Sachsen teil an der auf Veranlassung König Arnolfs unter Vorsitz der drei Erzbischöfe Hatto von Mainz, Herimann von Köln und Ratbod von Trier tagenden Synode und unterschreibt mit den anderen Teilnehmern die hauptsächlich Fragen der Kirchenzucht und des Verhältnisses von geistlicher und weltlicher Gewalt (Bischof und Graf) betreffenden Synodalkapitel. - Die authentische Fassung der Synodalakten ist die sog. Forma vulgata (MG Cap. a.a.O. unter A). Sie enthält die „subscriptio episcoporum“ mit 22 Namen, die nach dem Prolog der Fassung B um 4 weitere Namen zu ergänzen ist Die umfangreichen Quellen über die Beschlüsse der Synode teilen nichts mit über die im Kloster Lorsch herrschenden Mißstände und deren Beseitigung durch König Arnolf. Es darf jedoch vermutet werden, daß hier Adalpero zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse als Abt von Lorsch durch Arnolf eingesetzt wurde (Nr. 56). Die in den Akten mitgeteilte Bischofsliste diente sehr wahrscheinlich einem Schreiber von St. Emmeram in Regensburg als Vorlage, der bei der Erzählung von der Weihe der Klosterkirche St. Emmeram durch Papst Formosus 898 Sept. 24 (VIII. kal. oct.) 4 Erzbischöfe und 16 Bischöfe als Teilnehmer anführt, darunter Adalpero von Augsburg . Für Papst Formosus, der schon 896 April 4 gestorben war, läßt sich jedoch kein Aufenthalt in Regensburg nachweisen. Auch ist die Kirche des Klosters in diesen Jahren nicht abgebrannt, wie eine der Überlieferungen dieser Weihenotiz wissen will (Anonymi Ratisbonensis farrago historica rerum Ratisbonensium [16. Jh.]. A. F. Oefele, SS rer. Boic. 2, 500; vgl. RI 21 Nr. 1863a). Die Erfindung dieser Geschichte gehört vielmehr in den Zusammenhang der St. Emmeramer Urkundenfälschungen des 11. Jh., die den päpstlichen Schutz für das Kloster erstrebten (R. Budde, AUF 5, 187). Die darauf bezüglichen Urkunden Arnolfs und Ludwigs d. K. sind Fälschungen Otlohs von St. Emmeram (MG DKar. Germ. 3, 294 f Nr. 190; MB 28 I, 131 ff Nr. 94; RI 21 Nr. 1917, 2013). Die Urk. Ludwigs d. K. erwähnt auch die Weihe der Kirche durch Papst Formosus auf Bitte Arnolfs (vgl. Janner 1, 259-264). Zur Synode vgl. auch GP 4, 71 Nr. 52. - Zur Bedeutung der Synode von Tribur für die Rezeption von Teilen der Pseudoisidorischen Dekretalen s. Fuhrmann, Pseudoisidorische Fälschungen 2, 419, 440, 609. - Zur Überlieferung der Weihenotiz in St. Emmeram in Regensburg s. M. Piendl, Fontes monasterii s. Emmerami Ratisbonensis, in: Thurn und Taxis-Studien 1 (1961) 19 f Nr. 17.
  • Adalpero 887-909 - [895 Mai], [Tribur] König Arnolf überträgt Bischof Adalpero von Augsburg (Adelbero Augustensis episcopus vir magne in Christo gravitatis et reverentie) die Leitung des Klosters Lauresham [Lorsch, Lkr. Heppenheim/ Bergstraße] unter Aufhebung der freien Abtwahl durch die Mönche wegen der von Bischöfen und Laien vorgebrachten Klagen über die im Kloster eingerissenen Mißstände. Die Nachricht von der Einsetzung Adalperos in Lorsch zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in der Abtei ist ohne Zeitangabe im Chronicon Lauresham. erwähnt. Die Urk. Arnolfs von 897 Januar 30 gibt einen Hinweis zur Einreihung: Die Klagen über die wegen der Sorglosigkeit und Nachlässigkeit der Äbte eingerissenen Mißstände in Lorsch seien ihm „ante biennium et etiam sepe antea“ vorgebracht worden. Dies legt nahe, daß Adalpero auf der Versammlung von Tribur (Nr. 55) den Auftrag für Lorsch erhielt Auf 895 deutet auch die Angabe der fünfjährigen Regierungszeit Adalperos im Abtkatalog von Lorsch, allerdings zum Jahr 888 . Adalpero erscheint zum letzten Mal 900 in einer Lorscher Urk. (Nr. 74). Der Todestag von Adalperos Vorgänger, Abt Gerhard, ist nicht einwandfrei zu ermitteln; es kommen 893 Juni 14 und 895 Juni 14 in Frage . Gegen das erste Datum spricht, daß die Abtei dann 2 Jahre vakant gewesen wäre , gegen das zweite, daß die sehr einleuchtende Verbindung mit der Triburer Synode dann nicht herzustellen wäre Zum Traditionsbuch des Klosters Lorsch s. Wattenbach-Schmale 141 f.


  • Zwentibold 895 mai 00, Wormatia Erhebung zum könig von Lothringen. - Die namens form schwankt, in or. treten neben der form Zuentibulchus mit den varianten Zuentebulchus und Zuentibulcus die formen Zuentebolchus und Zuentiboldus (neben Zuenteboldus) auf; in der siegellegende: Zventiboldus und Zuenteboldus. Ebenso schwankend ist der titel: am häufigsten noch divina ordinante providentia und divina favente clementia rex, seltener die verwertung des wortes gratia. Datirung: inkarnationsiahr epoche 25. dez. (am 28. dez. bereits umgesetzt no 1972); indiktion schwankend, so 895 bereits erhöht okt. 28 no 1960 or., noch nicht umgesetzt nov. 11 no 1968 k., sogar nicht dez. 28 no 1972 or., bereits umgesetzt okt. 8, 16, nov. 13 no 1979-1981 k. Am verlässlichsten erweist sich der annus regni; die epoche fällt vor mai 30 (no 1956) und, da Arnolf 895 noch mai 14 zu Tribur, mai 25 bereits zu Worms urkundet (no 1908, 1909), mindestens einige tage nach mitte mai, also etwa 25.-30. mai; dazu stimmt, dass in urk. Zwentibolds das regierungsiahr mai 11 in no 1974 k. noch nicht erhöht ist, in or. no 1975 ist es mai 13 bereits umgesetzt. Eine Stabloer urk., Ritz Urk. und Abhandl. z. Gesch. des Niederrheins und der Niedermaas (Aachen 1824) 1,18, datirt a. II regnante Zuenteboldo rege Francorum, ein titel, für den sich sonst kein beleg findet. Unter den eigentümlichkeiten des formelwesens macht sich eine charakteristische individualisirung der arenga bemerkbar: in das gewöhnliche formelgewebe wird in 2 urk. von 897 der wunsch nach erweiterung des reichs als lohn für verleihungen an kirchen eingefügt, 898 aber der gewöhnlichen formel sich nähernd nur mehr nach der stabilitas (no 1973, 1981) oder tranquillitas (no 1975), im besonderen fall (no 1978) der custodia munitioque regni nostri. - Zwentibold bestätigt durch unterfertigung folgende urk. no 1644 (für Stablo, hier vielleicht ebenso fraglich wie bei no 1296, 1956, 1968), no 1884 (für Toul).
  • Arnolf 895 mai 5, Triburas restituirt Megingoz, einem vasallen des lieben und getreuen bischofs Erkenbold (Eichstädt), auf bitte seines getreuen bischofs Waldo (Freising) den früheren besitz zu Pfahldorf, Gundoltingen (? Gundelfing a|d. Altmühl), Harlanden und Suantharolanta (unbekannt) im Nordgau in der grafschaft Cheldios (Engildeos), welchen seine verwandte Hildigard, graf Engeldich und Sigo, dessen stellvertreter und Hildigards vogt, ienem arglistig entrissen hatten, der dann, als der gesammte besitz Hildigards wegen hochverräterischer umtriebe nach rat und urteil der Franken, Baiern, Sachsen und Alamannen eingezogen wurde, mit diesem konfiszirt worden war
  • Arnolf - 895 mai 8, Triburas (curte r.) bestätigt dem kloster St. Gallen auf bitte des bischofs Salomon von Konstanz die kleine abtei Faurndau, welche priester Liutbrand von ihm urkundlich innegehabt und mit seiner genehmigung an St. Gallen übertragen hatte , ausschliesslich für den unterhalt der brüder mit der bestimmung, dass kein bischof oder dessen verwalter (eiusdem loci provisor) davon etwas sich zu eigen mache noch Farndau oder Brenz iemand zu lehen gebe.
  • Arnolf - 895 mai 14, Triburas bestätigt auf bitte des bischofs Tuto von Regensburg einen ihm vorgelegten vertrag (complacitationis carta), durch welchen der kleriker Heimric seinen ihm vom könig urkundlich (deperd.) geschenkten besitz zu Biebing im Donaugau in der grafschaft Papus mit 10 hörigen und 15 ioch fruchttragenden waldes zu Dengling dem h. Petrus und Emmeram (bistum Regensburg) in beneficiorum suorum complacitationem in gesetzlicher form urkundlich übertrug und dafür vom bischof und dessen vögten Avo und Gundpert das, was er bisher zu Ittling und Dengling vom bistum zu lehen hatte, unter der bedingung auf lebenszeit zu eigen empfieng, dass nach dessen ableben das eigen sowol als die lehen an die genannten heiligen heimfallen.
  • Arnolf - 895 mai 25, Wormaciae schenkt dem bistum Eichstädt auf die durch erzbischof Hatto, seinen teuersten gevatter, vorgetragene bitte seines getreuen und lieben bischofs Erchampold die kleine abtei Auhausen (der name Ahhusa von derselben hand in leer gelassenem raum mit dunklerer tinte nachgetragen) im Nordgau am fluss Altmühl.
  • Zwentibold - 895 mai 30, Wormatia schenkt dem kloster Stablo auf bitte seines getreuen und lieben grafen Liutfrid den ort Bysanch (nach Piot Les pagi de la Belgique, Mém. de l'acad. r. de Bruxelles 39,144, Bihain, Luxemburg cant. Honffalize), den derselbe früher zu lehen hatte. Cozbertus not. adv. Rathboldi archicanc. *Ch. s. XIII Düsseldorf (nur mit dem nachgezeichneten monogramm des papstes Benedikt vgl. no 1296, 1644, 1968 (A), s. XV Brüssel (B), Martene Coll. 2,34 e ch. (B).

Juni

  • Zwentibold - 895 iuni 5, ap. monast. s. Goaris bestätigt nun zur regierung gelangt, auf bitte des immer auf des königs und des reichs wol bedachten erzbischofs Ratbod (Trier) dem gott wolgefälligen kloster Prüm die mit genehmigung seines vaters k. Arnolf precario more erfolgte übertragung des klosters Süsteren, welches k. Arnolf dem kunstfertigen priester Siginand auch für genehme dienste geschenkt und dieser unter vorbehalt lebenslänglicher nutzniessung durch prekarie an Prüm gegeben hatte.

Juli

  • 895 (Juli oder etwas später?) Papst Formosus teilt Erzbischof Fulko von Reims auf Anfrage mit, daß er für Lambert wie ein Vater sorgen, ihn wie einen Sohn lieben und dauerhafte Eintracht mit ihm wahren wolle Erwähnt im undatierten Schreiben Fulkos von Reims an Papst Formosus Der Papst erwähnt die Exkommunikation der westburgundischen Großen Richard (Graf von Autun), Manasse (Graf von Dijon) und Rampo (ein Verwandter Fulkos), die nach dem 8. Juni 895 , kaum vor Ende Juni erfolgt ist, wodurch sich die Einordnung des Schreibens frühestens in den Juli ergibt. Wollte man den Brief noch später datieren , müßte man dem Papst skrupellose Doppelzüngigkeit unterstellen, erging doch spätestens im August bereits die Einladung an Arnulf zu einem Romzug - Wie Fulko von Reims in seinem Antwortbrief, der etwa August/September nach Rom abgegangen sein wird , weiter schreibt, will er sich für eine amicitia zwischen Karl d. Einfältigen und Lambert (als Gegengewicht zu dem Bündnis zwischen Arnulf von Ostfranken und König Odo von Westfranken) bemühen; in diesem Zusammenhang weist er auf die engen verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Bande zwischen ihm und Lambert, der dem Papst überaus ehrerbietig gegenüberstehe, hin: Für eine amicitia zwischen Wido und Karl d. Einfältigen hatte sich Fulko schon 893 ergebnislos bemüht . Im Februar 896, unter dem Eindruck des Romzuges Arnulfs, scheint es tatsächlich zu einem Treffen zwischen Lambert und Karl d. Einfältigen gekommen zu sein;
  • Arnolf - 895 iuli 00, urbe Radisbona Allgemeine reichsversammlung, unterwerfung der Czechen: ibi de Sclavania omnes duces Boemanorum, quos Zwentibaldus dux a consortio et potestate Baioaricae gentis per vim dudum divellendo detraxerat, quorum primores erant Spitignewo, Witizla, ad regem venientes et honorifice ab eo recepti per manus, prout mos est, regiae potestati reconciliatos se subdiderunt. Ann. Fuld. mit der zeitangabe mediante mense iulio.
  • Arnolf 895 iuli 16, urbe Radisbona schenkt der kirche von Freising auf bitte des bischofs Walto für dessen treuen dienst und zum gedächtnis seines vaters Karlmann nach dem tod seiner mutter Liutswind die abtei Moosburg (nö. Freising) unter dem vorbehalt, dass derselben ihre privilegien und den dortigen klerikern ihr ganzes einkommen unter dem schutz des nutzniessenden bischofs von Freising gewahrt bleiben.
  • Arnolf - 895 iuli 16, ....(Triburie) erneuert der kirche von Osnabrück auf klage des bischofs Egilmar über die trotz der vor 6 iahren erflossenen entscheidung fortdauernde entziehung der zehnten durch den abt von Korvey, die äbtissin von Herford und ihre gönner, die grafen Hermann und Allo, zerknirscht über seine sündhafte schwäche, aus verehrung für Karl den grossen kaiser, den stifter der kirche, und für das seelenheil seiner vorfahren, welche gegen dieselbe gesündigt, auf befehl und mahnung der päpste Formosus und Stephan (gemeint ist Stephan V 885-891, an den die Querimonia Egilmari gerichtet war und der darauf auch erwiderte, ) und nach der kürzlich auf der synode von Tribur stattgefundenen verhandlung auf bitte der bischöfe und grossen das recht die zehnten des bistums wieder ganz an sich zu nehmen gemäss der entscheidung des papstes Stephan ausser ienen von den fronhöfen der mönche, forawerch genannt, welche Ludwig vom bistum gegen den hof Tissen eingetauscht und ienen klöstern gegeben hatte, während deren knechte, freie und kolonen die zehnten wie im übrigen Sachsen nach der satzung Karls voll zu leisten haben, und schenkt die grafschaften und lehen des genannten Allo. Wichinch canc. adv. Deotmari archicap. Angebl. or. s. XI (die ganze urk. auf rasur von derselben hand und nach der gleichen schreibvorlage wie no 1829, 1830, 1841) im besitz des bischofs von Osnabrück Fälschung aus der zweiten hälfte des 11. iahrh., eigenbau des fälschers mit nur sehr geringen stilistischen anklängen an die damit in engstem zusammenhang stehenden fälschungen no 1389, 1830, 1841 und iene auf den namen Ottos 1972 sept. 17, M. G. DD. 1,575, Jostes no 13, bereits benützt in den urk. Heinrichs IV von 1077 dez. 30 und 1078 ian. 27, Philippi 1,153, 156, Jostes no 21, 22, Stumpf 2808, 2814 vgl. Brandi in der Westdeutschen Zeitschr. 19,134, der übrigens für die urk. von 1077 das umgekehrte verhältnis annimmt, Erhard Reg. Westf. 1,118 no 443, Wilmans Kaiserurk. 1,356. Wie das schlussprotokoll, namentlich die rekognition ergibt, ist auch hier eine echte urk. Arnolfs verwertet und zwar, da allem anschein nach nur der monatsname in der datirung verändert wurde, vom 16. mai. Die anwesenheit Egilmars auf der synode von Tribur ist durch die synodalakten bezeugt, M. G. Capit. 2,211, 246.

August

  • 895 August, Benevent Markgraf Wido (IV.) von Spoleto kann Benevent den Byzantinern wieder entreißen Den August nennt Lupus protospat., ed. Pertz, MGH SS V, S. 53. Die Annahme von Fasoli, I re d'Italia, S. 32f. (vgl. Mor, L'età feudale I, S. 39), die Einladung an Arnulf zur Romfahrt sei die Reaktion des Papstes auf die Einnahme Benevents gewesen, muß hypothetisch bleiben, da sich nicht feststellen läßt, wann genau die römische Gesandtschaft Arnulf aufgesucht hat; - Zu Wido IV. von Spoleto, einem Großneffen des verstorbenen Kaisers und Neffen Lamberts, vgl. schon Reg. 906.

895

  • Wormacia Reichsversammlung, zu der die grossen aus 'allen dem könig untertänigen reichen' erschienen waren, Bestätigung Odos als könig von Westfrancien: Karl war im voriahr, nachdem die von Arnolf zu hilfe gesandte schaar wieder abgezogen war, nach Burgund zu herzog Richard geflohen, Odo war ihm gefolgt, aber wieder zurückgekehrt,Karls anhänger, von Odo ihres besitzes beraubt, hausten gräulich in Burgund, Das westfränkische reich sah alle gräuel des bürgerkrieges; als schlimmstes galt, dass bischof Teutbold von Langres, ein verwandter Fulcos von Reims , von herzog Richard Manasses, einem liebling desselben , und Rampo, einem andern verwandten Fulcos , geblendet wurde und die beiden ersteren auch (am 8. iuni) die stadt Sens überfielen und den erzbischof Walter ins gefängnis warfen, bevor noch der papst den kirchenbann über die übeltäter verhängte (schreiben des papstes an Fulco Flodoard IV, 3, erlassen, da die einkerkerung Walters bereits einbezogen ist, nicht vor ende iuni), hatte Arnolf auf die klagen aus Burgund gesandte nach Westfrancien abgeordnet und Odo sowol als Karl vor sich geladen,nur Odo leistet der vorladung folge, Karl, von seinen anhängern vom persönlichen erscheinen abgehalten, begnügt sich gesandte abzuordnen, Odo überbringt reiche geschenke und wird ehrenvoll aufgenommen; er erreicht was er anstrebt , er wird also im widerspruch zu der im vorigen iahr erfolgten anerkennung Karls als der rechtmässige könig anerkannt: Odo, rex Galliae, Auf dem rückweg stösst Odo auf Karls gesandte an Arnolf, den erzbischof Fulco von Reims und den grafen Adalong; Fulco entkommt mit not, Adalong wird getödtet und zu Belthomus (Beltheim kr. Simmern w. Bingen, Förstemann Ortsnamen 225) bestattet, Der überfall hatte also wahrscheinlich zwischen Rhein und Mosel stattgefunden. - Erhebung Zwentibolds zum könig von Lothringen und Burgund mit zustimmung aller grossen und im beisein könig Odos: Über den aus den urk. sich ergebenden umfang des neuen reichs, das ungefähr dem erbteil Lothars II entspricht, und die selbständige stellung Zwentibolds, der noch in diesem iahr in die westfränkischen händel eingreifend politik auf eigne faust treibt, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 3,409.
  • Arnolf Dringende einladung des papstes Formosus durch briefe und gesandte, nach Rom zu kommen; der könig beschliesst nach beratung mit den bischöfen der bitte zu willfahren. Der papst hatte Fulco von Reims noch kurz vorher versichert de ipso Lantberto patris se curam habere filiique carissimi loco eum diligere atque inviolabilem cum eo concordiam se velle servare, Flodoard H. Rem. IV, 3 M. G. SS. 13,561, und Fulco hatte sich beeilt dies Lambert mitzuteilen und ihn zu treue und gehorsam gegen den papst zu mahnen,
  • Arnolf 895, .... Berengar erscheint vor Arnolf und gibt Italien zurück
  • Arnolf 895, ante paradisum (loco, qui dicitur Gradibus s. Petri) Empfang durch den papst, zug in die Peterskirche. Ann. Fuld. Regino 896.
  • Zwentibold 895, .... Bündnis mit Karl d. E., obgleich Arnolf sich eben erst wieder für Odo entschieden hatte Zwentibold rückt mit einem 'ungeheuren' heer in Westfrancien ein, und vereinigt sich mit Karl, sie ziehen gegen Laon.
    • Zwentibold 895, Laudunum Belagerung der stadt, es gelingt nicht trotz aller Anstrengung sie zu erobern. Graf Balduin (von Flandern), dessen bruder Rodulf (graf von Cambrai) und Ragner (Reginar, graf von Hennegau) verlassen Karls partei und gehen zu Zwentibold über; Karls anhänger schöpfen, als sie sehen, dass es auf ihre Schwächung abgesehen sei, vordacht und schon geht das gerücht, Zwentibold plane mit den seinen Karl aus dem leben zu schaffen; sie senden daher aus dem lager vor Laon an Odo und bieten ihm frieden gegen überlassung eines ihm beliebigen teils des reichs an Karl an; bevor Zwentibold noch davon kunde erhält, hebt er die belagerung von Laon auf und schliesst mit dem bischof Dido einen waffenstillstand.
    • Zwentibold 895, in regnum suum Eilige rückkehr, als er von der verständigung zwischen Karl und Odo kunde erhält und dieser mit einem heer heranrückt. Die verhandlungen zwischen Odo und Karl führen zu einem waffenstillstand bis ostern nächsten iahres,
  • Hatto I. (891-913) - 895, Tribur Reichstag und synode. ‒ Die concilienacten enthalten zunächst eine Epistola praelocutiva. Die versammelten Bischöfe schickten mehrere aus ihrer mitte an Arnulf, um denselben an die würde und die pflichten eines Königs zu erinnern. Sie kehrten mit der antwort: "Habetis me, omnibus ecclesiae Christi adversantibus, et vestro sacerdotali ministerio renitentibus oppositissimum bellatorem." etc. in die versammlung zurück, welche ausrief: "Exaudi Christe, Arnolfo magno regi vita." Unter glockengeläute wurde das Te Deum laudamus angestimmt. ‒ Neuerdings hat Phillips in den Sitzungsberichten der k. k. Academie xlix, 769 flgde. aus einem Cod. des kl. Diessen (Bibl. reg. Monac. Cod. Lat. 5541) eine kürzere fassung obiger Epist. praeloc. herausgegeben, welcher zur angeführten zeitbestimmung noch "sub die II non. Mai" hinzufügt. Die erklärung Arnulf's gegenüber der zu ihm geschickten deputation wird berichtet mit den worten: "Quibus rex superno lumine illustratus et zelo divini honoris animatus ut pater et dominus remisit se corpore et animo paratissimum ecclesiasticarum rerum auxiliatorem atque defensorem vindicemque in rebelles, qui eorum saluberrimis non acquiescerent monitis." Die canones, deren zahl allgemein auf 58 angegeben, neuestens aber durch Wasserschleben und Phillips auf 55 beschränkt wurden, sind vorzugsweise auf den schutz des clerus und die erhöhung der kirchlichen, namentlich bischöflichen autorität berechnet. Aber auch Arnulfs stellung ward durch die synode wesentlich gekräftigt. Anwesende Bischöfe zählten, wie oben angegeben, die Ann. Fuld. 27, Regino u. a. 26, alle gedruckten ausgaben der concilienacten 22; der Cod. Diess. aber bestätigt die angabe Regino's indem er zu den bekannten 22 namen noch 4 Bischöfe hinzufügt. Vergl. Phillips, Die grosse Synode zu Tribur. in: Sitzungsber. d. k. k. Acad. xlix, 713 flgde. handelt am eingehendsten über die wichtige synode zu Tribur;
  • Arnolf 895, ultra Padum Teilung des heeres: die Alamannen ziehen über Bologna nach Florenz, der könig mit den Franken per superiores partes Alpium.
    • Arnolf 895, curtem Turris Auf dem marsch per superiores partes Alpium. Es unterliegt kaum einem zweifel, dass der könig über den ietzt nach La Cisa benannten pass, den mons Bardonis zwischen Parma und Pontremoli, den einzigen brauchbaren und im mittelalter öfter von heeren benützten übergang , nach süden zog. Auf dieser strecke nur ein ort Torre bei Berceto, Amati Dizionario 8,396. Die Gesta Berengarii welche wie Liutprand Antap. I, 25 die beiden italienischen züge Arnolfs in einen farbentopf werfen, lassen ihn III, 125, begleitet von Berengar, Etruscas ad oras ziehen. Die teilung des heeres dürfte in Parma stattgefunden haben, wo die strassen sich scheiden. Lambert urkundet noch am 6. dez. in Reggio B. 1283 or.
  • Arnolf - 895, civ. Luna Weihnacht. - Luni bei Carrara.
  • Arnolf 895, ....Vormarsch gegen Rom: das heer hatte beim gebirgsübergang durch furchtbare stürme und regengüsse sehr gelitten und sich hie und da verirrt; unter den pferden brach eine grosse seuche aus, so dass man genötigt war das gepäck auf gesattelten ochsen fortzuschaffen; dazu kamen schlimme nachrichten, dass Berengar, der mit dem heer also bis Tuscien gezogen war, treulos geworden und nach Oberitalien zurückgekehrt sei und sogar den markgrafen Adalbert von Tuscien überredet habe in keiner weise den könig zu unterstützen