Autokephale Kirche

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OrthodoxWiki: Autokephalie

Eine orthodoxe Kirche besitzt den Status der Autokephalie („Eigenständigkeit“), wenn ihr Primas keinem höherrangigen Bischof gegenüber verantwortlich ist. Die Autokephalie wird dadurch erworben, dass ein ökumenisches Konzil oder ein hochrangiger Bischof (z.B. ein Patriarch oder anderer Primas) eine Kirchenprovinz aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Bischofs entlässt, die nunmehr unabhängige Kirche aber in voller Gemeinschaft mit der bislang zuständigen Hierarchie bleibt. Historisch gesehen sind allerdings auch noch andere Vorgehensweisen möglich. Gleichwohl ist jede orthodoxe Kirche – unbeachtet ihres jeweiligen Status´ – für den Glauben und das Leben der anderen Kirchen mitverantwortlich, obliegt ihr die Bewertung jeder kirchlichen Handlung in Bezug auf Lehre, Moral, sakramentale Praxis und kanonische Ordnung.

Geschichtliche Entwicklung

Die Autokephalie war als Konzept in der frühen Kirche unbekannt, hat sich aber aus praktischen Gründen im Laufe der Zeit herausgebildet. Dabei zeigen die historischen und kanonischen Aufzeichnungen eine große Bandbreite bei der Art und Weise, wie der autokephale Status ordnungsgemäß erlangt werden kann. Das übliche und traditionelle Prozedere sieht vor, dass die neue autokephale Kirche zunächst durch die Kirche, der sie ursprünglich angehörte, und in einem zweiten Schritt dann von allen übrigen orthodoxen Kirchen formell anerkannt wird. Dabei ist vor allem die Zustimmung Konstantinopels als „erster“ Kirche der Orthodoxie essentiell, ohne die sich die Erklärung zur autokephalen Kirche auf unsicherem Boden wiederfindet.

Zu den kraft des ihnen traditionell zuerkannten Ehrenrangs als Sitz eines Primas anerkannten Bistümern zählen die Kirchen von Rom, Konstantinopel, Alexandrien und Antiochien. In einigen Fällen proklamierten sich Kirchen auch einfach selbst für autokephal. So erklärte sich die Kirche von Russland 1448 für unabhängig von Konstantinopel und erhob ihren Primas 1589 zum Patriarchen. Die Kirchen von Griechenland (1833), Rumänien (1865) und Albanien (1922) taten es ihr gleich, mussten aber 15-20 Jahre auf die offizielle Bestätigung dieses Schritts durch Konstantinopel warten. Die (ursprünglich im fünften Jahrhundert von Antiochien gewährte) Autokephalie der Kirche von Georgien wurde nach der Annexion des Landes durch das zaristische Russland 1811 durch die russische Obrigkeit aufgehoben und 1917 de facto wiederhergestellt. Die Anerkennung seitens der Kirche von Russland erfolgte allerdings erst 1943, seitens der Kirche von Konstantinopel sogar erst 1989.

Wiederum andere Kirchen wurden vorrangig aufgrund eines Regierungsbeschlusses autokephal. Dazu zählen die Kirche von Serbien, die de facto seit 1832 über den Status der Autokephalie verfügt, darin von der Kirche von Konstantinopel aber erst 1879 bestätigt wurde, und die Kirche von Bulgarien, die durch einen Erlass des Sultans für unabhängig erklärt wurde. In ihrem Fall kam es infolgedessen zu einer kanonischen Unordnung, die 1872 auf einem Konzil in Jerusalem (vermittels der Verurteilung des Phyletismus) angeprangert und schließlich 1945 bereinigt wurde.

Desweiteren kann die Autokephalie auch von einem Ökumenischen Konzil verliehen werden. Dies betrifft die Kirche von Zypern (durch das Dritte Ökumenische Konzil von Ephesos im Jahre 431) und die Kirche von Jerusalem, die 692 durch die Trullanische Synode (Quinisext) zum Patriarchat erhoben und der dabei gegenüber den Ansprüchen des Bischofs von Caesarea das Primat zuerkannt wurde.

Schließlich besteht noch die Möglichkeit einer Übertragung des autokephalen Status von der Mutter- auf eine Filialkirche. So fand 466 die Erhebung des Bischofs von Mzcheta zum Katholikos von Kartli statt, welche die Kirche von Georgien von der Kirche von Antiochien unabhängig werden ließ, und 1970 wurde die Orthodoxe Kirche von Amerika von der Kirche von Russland in die (allerdings von vielen anderen eigenständigen Kirchen formal nicht anerkannte) Autokephalie entlassen.

Analyse

Die Befugnisse Konstantinopels

Die Auffassung, dass allein die Kirche von Konstantinopel die Autokephalie verleihen kann, gründet sich im wesentlich auf eine Auslegung des Kanons 28 des Konzils von Chalkedon (451), wonach der Ökumenische Patriarch im „Barbarenländern“ Amtsbefugnisse besitzt. Vielfach werden darunter aber nur bestimmte Gebiete in der Grenzregion des Römischen Reichs verstanden. Historisch gesehen unterstanden viele der heutigen autokephalen Kirchen aus Gründen der geographischen Nähe oder der Missionstätigkeit ursprünglich Konstantinopel. Was einigen so als eindeutige kirchliche Ordnungsstruktur erscheint, bewerten andere als bloßes Zufallsprodukt. Die Missionsbefugnis Konstantinopels in den Gegenden, die von panorthodoxen Synoden nicht ausdrücklich einer autokephalen Kirche zugeschlagen wurden, wird besonders von der Kirche Russlands sowie ihren Tochter- und anderweitig abhängigen Kirchen – unter dem Eindruck der Vorstellung von Moskau als „Drittem Rom“ – in Frage gestellt.

Quellen

  • OrthodoxWiki: Autocephaly (04. November 2014). Dieses Lemma ist eine teilweise modifizierte Übersetzung aus Orthodoxwiki. Die Übersetzung und Bearbeitung besorgte Georgios.

Siehe auch